Liebe Eltern,
für Angehörige bestimmter Berufsgruppen gibt es auch während der Osterferien die Möglichkeit für eine Notbetreuung für betreffende Kinder.
Dies ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und nur gegen Vorlage des vom Arbeitgeber auszufüllenden Formulars möglich, das Sie hier downloaden können.
Bitte entnehmen Sie die Details dem hier zur Verfügungen gestellten aktuellen Schreiben des Hessischen Kultusministeriums.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße
Ihre Schulleitung