Schule mit den Förderschwerpunkten
- Sprachheilförderung
- emotionale und soziale Entwicklung
- Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum
der Universitätsstadt Gießen
22.03.2020

Coronavirus - Neuigkeiten zur Notbetreuung

Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 6, deren Eltern in systemkritischen Berufen tätig sind

Die Berechtigung, Kinder in die Notbetreuung an Schulen (und Kitas) zu geben, ist durch den Kabinettbeschluss am Freitag in zwei Punkten erweitert worden:

1. Weitere Berufsgruppen, die von der Regelung erfasst werden, sind:
• Beschäftigte von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, mit Nachweis vom Arbeitgeber

2. Die Berechtigung gilt auch, wenn nur ein Elternteil in einem der in der Liste genannten Bereiche tätig ist.

Für die Notbetreuung hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ein neues Musterformular zur Verfügung gestellt, das Sie auf unserer Homepage herunterladen können und das Sie bitte ab Montag, 23. März, für Neuanmeldungen verwenden müssen. 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Die Schulleitung




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Helmut von Bracken Schule
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