Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 6, deren Eltern in systemkritischen Berufen tätig sind
Die Berechtigung, Kinder in die Notbetreuung an Schulen (und Kitas) zu geben, ist durch den Kabinettbeschluss am Freitag in zwei Punkten erweitert worden:
1. Weitere Berufsgruppen, die von der Regelung erfasst werden, sind:
• Beschäftigte von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, mit Nachweis vom Arbeitgeber
2. Die Berechtigung gilt auch, wenn nur ein Elternteil in einem der in der Liste genannten Bereiche tätig ist.