Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Personengruppen deren Kinder Anspruch auf eine Notbetreuung in der Schule haben, wurde aktuell nochmals erweitert (Formular: Anlage Stand 17.3.).
Sollten Sie zu dieser erweiterten Personengruppe zählen und Betreuung für Ihr Kind benötigen, dann teilen Sie uns dies bitte bis zum 19.03.2020 um 9.00 Uhr mit. Eine Betreuung ist nur bei vorliegender Bescheinigung durch den Arbeitgeber möglich (Formular: Bescheinigung für Funktionsträger zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur).
Weiterhin gilt, dass beide Elternteile / Erziehungsberechtigte zu einer dieser Personengruppen gehören müssen!
Wichtig: Ein Anspruch auf Betreuung besteht nicht, wenn Ihr Kind
Für alle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung