Schule mit den Förderschwerpunkten
- Sprachheilförderung
- emotionale und soziale Entwicklung
- Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum
der Universitätsstadt Gießen
18.03.2020

Coronavirus - Neuigkeiten zur Notbetreuung

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

die Personengruppen deren Kinder Anspruch auf eine Notbetreuung in der Schule haben, wurde aktuell nochmals erweitert (Formular: Anlage Stand 17.3.).

Sollten Sie zu dieser erweiterten Personengruppe zählen und Betreuung für Ihr Kind benötigen, dann teilen Sie uns dies bitte bis zum 19.03.2020 um 9.00 Uhr mit. Eine Betreuung ist nur bei vorliegender Bescheinigung durch den Arbeitgeber möglich (Formular: Bescheinigung für Funktionsträger  zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur).

Weiterhin gilt, dass beide Elternteile / Erziehungsberechtigte zu einer dieser Personengruppen gehören müssen!

 

Wichtig: Ein Anspruch auf Betreuung besteht nicht, wenn Ihr Kind

  •  Krankheitssymptome aufweist
  •  in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind
  •  in den letzten 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-  Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind 

Für alle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung  

 




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Helmut von Bracken Schule
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