Alle SuS der HvB besitzen einen Anspruch auf sonderpädagogischen Förderung im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung oder emotionale und soziale Entwicklung (Link)
Ihr Kind besucht die HvB nur solange es die Fördermaßnahmen der Schule benötigt bzw. solange Sie diese Förderung wünschen. Ein Wechsel zum inklusiven Unterricht ist im Zusammenhang mit einem Förderausschuss möglich.
Bei Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wechselt ihr Kind als Regelschulkind an die Grund-bzw. weiterführende Schule. Benötigt ihr Kind noch sonderpädagogische Unterstützung kann in einem Förderausschuss an der Regelschule geklärt werden, ob inklusive Beschulung möglich ist.
Alle Fächer, die an der Grundschule bzw. ab Klasse 5 im Bildungsgang Hauptschule unterrichtet werden.
Die 1. Schulstunde beginnt um 8.15Uhr. Ab 8.05 Uhr sind die Klassenräume geöffnet, eine Lehrkraft ist anwesend.
Ja, an 4 Tagen in der Woche bis max. 15.00 Uhr bzw. 16.30 Uhr.
Vorklassen bis einschließlich Klasse 2 werden mit Kleinbussen transportiert. Ab Klasse 3 fahren SuS aus Gießen mit dem Stadtbus, ab Klasse 5 können auch Kinder aus dem Landkreis mit öffentlichen Linienbussen zur Schule kommen. Ist dies aus versch. Gründen nicht möglich, fahren sie weiterhin in Kleinbussen.
Nein, die Fahrtkosten werden von dem jeweiligen Schulträger übernommen.
Sofern ihr Kind mit den Kleinbussen fährt, wird es vor der Haustür abgeholt.
Alle SuS fahren zunächst zum Berliner Platz und dann mit der Linie 1 zur Haltestelle Heyerweg oder Albert-Schweitzer-Schule.
Im Herbst findet jährlich ein Informationsabend statt. Sie können auch die Homepage nutzen oder für individuelle Beratungen einen Beratungstermin mit der Schulleitung vereinbaren (telefonische Terminvergabe über das Sekretariat).
An der HvB werden der Hauptschulabschluss und der qualifizierende Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse vergeben.
Auf der Homepage der Schule (Link) finden Sie einen Antrag auf direkte Aufnahme in die HvB. Diesen geben Sie ausgefüllt an Ihrer zuständigen Regelschule ab. Diese sendet ihn an die HvB. Eine Kopie senden Sie bitte direkt an die HvB.
Alle Kinder, die die Vorklasse oder die Klasse 1 besuchen, werden im Rahmen einer Einschulungsfeier in die Schule eingeschult.
Nein, die Schulleitung kann auf der Grundlage der förderdiagnostischen Stellungnahme ihr Kind aufnehmen.
Die Vorklassen bestehen aus 8 SuS, in den Klassen 1-9 werden max. 12 SuS beschult.
An der Schule unterrichten in erster Linie Förderschullehrkräfte mit der Fachrichtung Sprachheilpädagogik und Erziehungshilfe.
Die Stundentafel orientiert sich am Bildungsgang Grundschule und Hauptschule.